Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Die Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von dem Ferienhaus, Kallinchen, Seestraße 52 durch die Eigentümerin, Kirsten Majewski (im Folgenden Vermieter) an Mieter sowie für alle weiteren für die Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Mietsache sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken Bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Die Mietsache darf nicht von mehr Personen als vom Mieter bei der Buchung angemeldete und mit der Buchungsbestätigung festgestellten, bewohnt werden.
Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Vertragspartner sind Vermieterin, Kirsten Majewski und Mieter.
Mit ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Buchungsanfrage bieten sie den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung). Die Buchung kommt verbindlich zustande, wenn die Buchungsbestätigung zugestellt wurde und ein Widerruf der Buchung/Stornierung durch die Vermieterin nicht innerhalb von 3 Tagen erfolgt. Die durch den Gast bereits bezahlten Beiträge sind zu erstatten. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht nach §355 BGB gemäß §31g Absatz2 Satz a Nummer 9 BGB nicht besteht.
3. Leistungen/Preise/Kautionen
Der Umfang der von der Vermieterin geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistung verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung der Vermieterin. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind, wenn nicht anders vermerkt, im Mietpreis inbegriffen.
Die vom Mieter zu zahlende Anzahlung ist binnen 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Mieter fällig.
Die Restzahlung der Miete sowie der Kaution hat spätestens 1 Woche vor Anreise des Mieters zu erfolgen, ohne dass eine Zahlungsaufforderung durch die Vermieterin bedarf. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung durch den Mieter ist die Vermieterin berechtigt, die Mietsache ohne vorherige Ankündigung anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Mieter eine Rücktrittsgebühr entsprechend den Stornobedingungen zu verlangen.
Der Mieter ist zur Hinterlegung einer Kaution vor Beginn des Mietverhältnisses verpflichtet. Bei mangelfreier Abnahme der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution durch die Vermieterin auf das Konto des Mieters zurück überwiesen. Kautionsrückzahlungen erfolgen binnen 10 Werktage nach Ende des Mietverhältnisses. In dem Fall, dass Mängel an der Mietsache festgestellt werden, ist die Vermieterin zum Einbehalt und zur Verrechnung der Kaution mit den durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten berechtigt. Der Mieter wird schriftlich über bestehende Mängel unterrichtet.
Im Falle des Verlustes von Schlüssel durch den Mieter ist die Vermieterin berechtigt, dem Mieterpauschal 80,00 € pro Schlüssel für den Ersatz zu berechnen und mit der Kaution zu verrechnen. Sollte durch den Verlust von Schlüsseln höhere Kosten für den Ersatz von Schlüsseln/oder den Austausch von Schließzylindern entstehen, ist die Vermieterin berechtigt, dem Mieter diese Kosten zu berechnen und mit der Kaution zu verrechnen.
4. Leistungsänderungen/Rücktritt vom Vertrag/Stornobedingungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages durch die Vermieterin sind dann zulässig, wenn damit keine wesentliche Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt verbunden ist.
Die Vermieterin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Streik oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung für die Vermieterin unmöglich machen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
Der Mieter ist berechtigt, vor Beginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts oder in dem Fall, dass der Mieter die Mietsache nicht bezieht, kann die Vermieterin Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitigen Vermietung der Mietsache pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin. Die Höhe des pauschalierten Ersatzanspruches staffelt sich wie folgt:
60 % der Miete bei Zugang des Rücktritts vom 9. bis zum 2. Tag vor Beginn des Mietverhältnisses
80 % der Miete danach oder bei Nichtanreise.
Dem Mieter bleibt in jedem Fall unbenommen, der Vermieterin nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von der Vermieterin geforderten Pauschale.
Die Vermieterin ist im Falle eines Rücktritts auch berechtigt, anstelle der Pauschale auch die Erstattung der nachgewiesenen tatsächlich durch den Rücktritt entstandenen Kosten zu verlangen. Wir empfehlen, dem Mieter ausdrücklich eine Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Beanstandungen/Mängelrüge
Beanstandungen des Mieters über den Zustand der Mietsache oder das Fehlen von Inventar haben binnen 24 Stunden ab Bezug der Mietsache durch den Mieter zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist sind Fehlbestände am Inventar vom Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Vermieterin ab Kenntnis, unverzüglich über Schäden, Mängel oder Störungen zu unterrichten, die das Ferienobjekt betreffen, und alles Zumutbare beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Vermieterin ist in dem Fall, dass Mängel oder Störungen vorliegen ab Kenntnis bemüht, für Abhilfe zu sorgen.
6. Rauchen/Haustiere
Rauchen ist in Wohn- und Schlafräumen nicht gestattet. Der erzogene kleine Hund darf im Haus, aber nicht in den Schlafräumen wohnen. Die Vermieterin darf eine Gebühr/Tag, je nach Größe des Haustiers berechnen.
Werden Haustiere in Räume untergebracht, die nicht erlaubt waren, kann eine Reinigungsgebühr in Höhe von 80 € berechnet werden und mit der Kaution verrechnet werden.
7. Anreise/Abreise
Das Ferienhaus kann vom Mieter in der Regel am Anreisetag ab 15.30 Uhr bezogen werden. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht um 15.30 Uhr zur Verfügung steht. Der Mieter hat das Ferienhaus am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und besenrein zu hinterlassen. Individuelle Zeiten zur Schlüsselübergabe, können zwischen Mieter und Vermieterin ab 48 Stunde vor geplanter Anreise/Abreise gemacht werden. Bei Spätanreisen kann eine Hinterlegung des Schlüssels vereinbart werden.
8. Herzenssache
Mieter und Vermieter des Grundstücks, Kallinchen, Seestraße 52 genießen die Brandenburger Wälder und Seen und achten auf unsere Nachbarn und Mitmenschen.
Dazu gehört ganz besonders der Umgang mit offenem Feuer.
Die Nutzung des Holzkohlegrills und offenes Feuer auf dem Grundstück sind bei Waldbrandwarnstufe 4 und 5 verboten.